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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Wittenzellner Zimmerei und Holzbau

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbständigen Beratervertrags sind, zwischen der Firma Wittenzellner Zimmerei und Holzbau, Inhaber Karl Wittenzellner, Thalersdorf 8, 93471 Arnbruck (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Auftraggeber können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

1.4 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

 

  1. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.

2.2 Die Bestätigung des Auftraggebers beim Auftragnehmer ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrags. Erst mit der auf die Bestätigung des Auftraggebers folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers kommt der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zustande, spätestens aber mit Beginn der Ausführung der Leistung.

2.3 Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

  1. Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

3.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, zumutbare Änderungen der Leistungen vorzunehmen, soweit sie der technischen Verbesserung dienen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungspflichten zu erfüllen, um eine ordnungsgemäße und termingerechte Leistungserbringung zu gewährleisten.

 

  1. Preise und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern sind die angegebenen Preise Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern betragen diese 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen.

4.5 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Auftragnehmer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

  1. Ausführung der Arbeiten und Mitwirkungspflichten

5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten und termingerechten Ausführung der beauftragten Arbeiten.

5.2 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig eingeholt werden und die Baustelle entsprechend vorbereitet ist.

5.3 Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

 

  1. Abnahme und Gewährleistung

6.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

6.2 Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.

6.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von zwei Jahren bei Werkleistungen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme der Leistung, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

6.4 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung zu.

6.5 Für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung oder äußere Einwirkungen entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

  1. Haftung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit der Auftragnehmer nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das gelieferte Material Eigentum des Auftragnehmers.

8.2 Gegenüber Unternehmern gilt darüber hinaus, dass eine Weiterveräußerung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materials nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgen darf. Forderungen aus einer Weiterveräußerung werden hiermit an den Auftragnehmer abgetreten.

 

  1. Erweitertes Pfandrecht

9.1 Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Montagegegenstand zu.

9.2 Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher erbrachten Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften des BGB zu, insbesondere wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder als Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde.

 

  1. Datenschutz Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

 

  1. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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